Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die folgenden AGB gelten zwischen dem Mieter eines E-Bikes, Bio-Fahrrades, E-Scooter, E-Mobils (im Folgenden nur „Fahrrad“ genannt) oder mehrerer Fahrräder und/oder Zubehör sowie dem Vermieter, die Firma Radhafen Stade.  Inhaber Andreas-Patrick Kordt ist am Vertrag als Vermittler und Kontaktpunkt beteiligt.
 
 

2. Vertragsschluss, Bezahlung, Kaution, geschuldetes Fahrrad

2.1. Vertragsschluss:
Der Radhafen Stade ermöglicht dem Mieter eine unmittelbare Buchung von Fahrrädern entweder vor Ort, per Telefon, per E-Mail oder per Whats App. Der Radhafen Stade selbst tritt als Vermieter auf. Es wird vom Mieter eine Willenserklärung mit Bindungswirkung an den Vermieter gerichtet auf Abschluss eines Fahrrad-Mietvertrages mit einem beliebigen Mieter abgeben. Der Vertrag kommt mittels Bestätigung des Vermieters über identische Kanäle der Willenserklärung oder direkt vor Ort mit Übergabe des Fahrrades unmittelbar zwischen Vermieter und Mieter zustande.
 
Vermieter ist die Firma
Radhafen Stade Herr Andreas-Patrick Kordt I Salzstraße 29 I 21682 Stade
 

Der Mietvertrag für die ausgewählten Fahrräder kommt für den gewählten Zeitraum zum angegebenen Preis und den in der Präsentation angegebenen Ausstattungsmerkmalen zustande. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht notwendig – es werden lediglich die persönlichen Daten des Mieters vom im Original vorgelegten Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Aufenthaltsgenehmigung) hinterlegt.

2.2. Bezahlung / Kaution:
Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (Visa-, Mastercard), per Lastschrifteinzug vom Bankkonto, per Paypal, per Sofortüberweisung, per Überweisung oder per Barzahlung bei Abholung der Fahrräder. In Fällen der Sofort-Zahlung wird der Betrag aufgrund technischer Vorgaben der Kreditkarteninstitute auch dann binnen 7 Tage nach der Buchung dem Konto des Mieters belastet, wenn die Fahrradbuchung fern in der Zukunft liegt. Es ist wegen der von den Banken erhobenen Kosten dem Kunden untersagt, Lastschriften zurückzubuchen, soweit Radhafen Stade nicht zuvor benachrichtigt und Gelegenheit gegeben wurde einen unberechtigt eingezogenen Betrag binnen 5 Tagen per Rücküberweisung zu erstatten. Die Kosten einer Rückbuchung trägt bei Verletzung dieser Pflicht der Mieter. Der Vermieter behält sich vor, Buchungen bei denen der Mieter schuldhaft eine Zahlung nicht innerhalb von 2 Tagen durchführt, abzulehnen und zu stornieren.
Eine Kaution kann imfreien Ermessen des Vermieters erhoben werden, wenn die Ausweisdokumente nicht ordnungsgemäß vorgelegt werden können. Ein verpflichtender Ersatz zur Ausweispflicht ist dieses jedoch nicht.
 
2.3. Geschuldetes Fahrrad:
Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrrad mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe, sondern mietet immer nur ein beliebiges Fahrrad aus einer Kategorie (z.B. „lütt & knackig“). Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrrad der gemieteten Kategorie durch ein Fahrrad aus einer höherwertigen Kategorie zu ersetzen, solang der Mieter mit der Führung des Fahrrades nicht beeinträchtigt bzw. überfordert wird.
 
 

3. Stornierung

3.1. Stornierung:
Stornierung der Fahrradbuchung ist bis zu 3 Tage vor der gebuchten Übergabe kostenfrei möglich, bei weniger als 3 Tagen aber mehr als 24 Stunden werden 30% des Mietpreises fällig. Bei einer Stornierung, die weniger als 24 Stunden vor der geplanten Übergabe erfolgt, beträgt die Stornogebühr 100% des Mietpreises, da in aller Regel keine kurzfristige Neuvermietung möglich ist. Bei Nichtabholung im Radhafen Stade oder Nichtannahme bei Lieferung an einen vereinbarten Ort werden ebenfalls 100% des Mietpreises fällig.
 
 

4. Mietdauer, Übergabe, Rückgabe

4.1. Mietdauer:
Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum. Ein Kalendertag ist immer ein Miettag, egal wie viele Stunden das Fahrrad von einem Kalendertag gemietet wurde. Die Überschreitung der bei Vertragsschluss angegeben Mietzeit um mehr als 30 Minuten ist nicht gestattet. 
 
4.2. Übergabe und Rückgabe ohne Hol- und Bringservice:
Die Übergabe erfolgt an der bei der Buchung ausgewählten Anmietstation zur in der Buchung ausgewählten Uhrzeit des Miettages. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage eines offiziellen Lichtbildausweises. Die Rückgabe erfolgt am Ort der Übergabe. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad bei Ablauf der Mietzeit bis zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.
 
4.3. Übergabe und Rückgabe mit Hol- und Bringservice:
Die Übergabe und Rückgabe erfolgt an dem bei der Buchung angegebenen Lieferort und/oder nach Absprache mit dem Vermieter unter Tel. 0151-52535102 an einem Ort innerhalb des jeweiligen Liefergebietes nach Wunsch des Mieters und entsprechend der Konditionen des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad bei Ablauf der Mietzeit in einem sauberen, vermietungsfähigen Zustand an diesem Ort zu übergeben. Das Liefergebiet beschränkt sich auf das Alte Land mit den Ortschaften Jork, Cranz, Leeswig, Neuenfelde, Königreich, Estebrügge, Ladekop, Steinkirchen, Mittelnkirchen, Guderhandviertel, Grünendeich. Alle anderen Ortschaften können separat beim Radhafen Stade angefragt werden.
 
 

5. Sorgfaltsflichten des Mieters

5.1. Umgang mit den Mietobjekten:
Der Mieter ist verpflichtet, mit dem Fahrrad und sonstigem Zubehör sorgfältig und im Rahmen der üblichen Nutzung umzugehen. Der Mieter ist verpflichtet, sich an die StVO zu halten. Hierbei sind auch solche Umgangsarten wie freihändig fahren, während der Fahrt das Handy bedienen, Straßenquerung ohne Überweg zu unterlassen. Es ist dem Mieter ferner untersagt, Umbauten oder andere Eingriffe am Fahrrad  ohne die Zustimmung des Vermieters vorzunehmen.
 
5.2. Diebstahl und Diebstahlsicherung:
5.2.1 Der Mieter hat das Fahrrad bei nicht Gebrauch ordnungsgemäß abzuschließen.  Es ist mit dem Bestandteil Sicherheitsschloss einmal an einen fest verankerten Gegenstand anzuschließen. Sollte dies nicht möglich sein, hat er für eine andere sichere Verwahrung zu sorgen. (z. B. mit mehreren Fahrrädern der Mieter-Gruppe zusammenschließen).
 
5.2.2 Bei Verlusst oder Diebstahl des Fahrrades und / oder der Batterie ist der Benutzer verpflichtet, dies dem Radhafen Stade unmittelbar – spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden – zu melden, den Fahrradschlüssel an den Radhafen Stade zu übergeben und eine schriftliche Erklärung über den Hergang beim Radhafen Stade einzureichen. 
 
5.2.3 Wenn der Benutzer den Verlusst oder Diebstahl des Fahrrads nicht oder nicht umgehend meldet oder wenn der Benutzer den Fahrradschlüssel nicht an den Radhafen Stade übergeben kann, ist der Mieter verpflichtet, eine Entschädigung von 500,- € bis zur endgültigen Regulierung durch die Versicherung an den Radhafen Stade zu zahlen. Dieser Betrag wird nach Regulierung durch die Versicherung bis auf den anteiligen Betrag zurückgezahlt, der für die Neubeschaffung eines identischen bzw. gleichwertigen Ersatzes inkl. der Zubehörteile nicht durch die Versicherung getragen wird.
 
5.2.4 Wenn das Fahrrad nicht wie zuvor beschrieben mit dem Sicherheitsschloss abgeschlossen ist und ein Vorfall eintritt, einschließlich Vandalismus, Verlusst oder Diebstahl, muss der Mieter einen einmaligen Fahrlässigkeitszuschlag von 300,- € zahlen. Dieser Betrag wird zu den 500,- € Selbstbehalt hinzugerechnet.
 
5.2.5 Wenn Teile des Fahrrades fehlen oder gestohlen werden, ist der Radhafen Stade berechtigt, dies dem Mieter in Höhe des Selbstbehalts in Rechnung zu stellen.
 
5.2.6 Wenn das Fahrrad von der Gemeinde entfernt wurde, hat der Nutzer mindestens drei Tage Zeit, um es persönlich bei der Gemeinde (Fahrrad-) Depot selbstständig abzuholen. Alle zusätzlichen Freigabe- oder sonstigen Kosten gehen zulasten des Mieters. Nachdem das Fahrrad mindestens drei Tage im Depot verfügbar war, holt der Radhafen Stade das Fahrrad ab und kontaktiert den Mieter. Der Radhafen Stade ist berechtigt, dem Mieter die damit verbundenen Kosten, einschließlich der Freigabekosten in Rechnung zu stellen.
 
 

5.3. Schaden

5.3.1 Der Benutzer ist verpflichtet, Schäden aufgrund von Vandalismus an dem Fahrrad innerhalb von 12 Stunden an den Radhafen Stade zu melden.
 
5.3.2 DerRadhafen Stade behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Kosten im Falle von Verschleiß- und Beschädigungsschäden vom Mieter einzufordern, welche nicht bei normalem Gebrauch zu erwarten sind.
 
5.3.3 DerRadhafen Stade behält sich das Recht vor, den Zustand des Fahrrads zu überprüfen. Der Mieter ist verpflichtet auf Verlangen von Radhafen Stade mit allen erforderlichen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten zusammenarbeiten.
 
5.3. Nutzungsverbote:
Die Nutzung ist insbesondere für folgende Fälle untersagt:
• Nutzung durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung von
Erwachsenen;
• zur Weitervermietung;
• zur Teilnahme an Rennveranstaltungen und dergleichen;
• zur Beförderung von weiteren Personen, insbesondere Kindern ohne entsprechenden
Kindersitz;
• zum Transport von Gegenständen mit einem Gewicht von mehr als 20 kg;
• die Nutzung unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
 
 
6. Haftung des Mieters, Kasko-Versicherung
 
6.1. Diebstahl/Beschädigung/Verlust:
Der Mieter haftet für Diebstahl und Beschädigungen am Fahrrad, soweit ihn auch nur leichte Fahrlässigkeit trifft. Aktuell können wir Ihnen leider keine Kasko-Versicherung der Fahrräder oder des Zubehörs anbieten.
 
6.2. Bußgelder/Strafen:
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrrades erhobenen Bußgelder und Strafen. Dies gilt auch und besonders für solche, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.
 
6.3. Schäden an Rechtsgütern Dritter:
Für alle Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt die Haftpflichtversicherung des Mieters oder dieser selbst ein.
 
 
7. Haftung Radhafen Stade/Vermieter
Jegliche Haftung von Radhafen Stade wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Radhafen Stade auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.
 
 
8. Verschleißschäden, Reparaturen
Beim Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen sofort der Vermieter zu benachrichtigen. Die Haftung des Vermieters für nicht vorhersehbare und entfernt liegende Schäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit durch den Schaden nicht eine Körperverletzung des Mieters verursacht wird.
 
 
9. Verhalten bei Unfall
Der Vermieter ist bei jeder Beschädigung am Fahrrad sofort zu benachrichtigen. Anschließend ist dem Vermieter eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Der Mieter oder dessen Fahrer sind verpflichtet, die Personendaten und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrräder festzuhalten. Bei Unfällen mit einem geschätzten Schaden von über 200,- Euro, Unfällen an denen andere Verkehrsteilnehmer beteiligt sind und Unfällen mit Personenschaden ist immer die Polizei hinzuzuziehen.
 
 
10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so gelten dennoch die übrigen Bestimmungen als vereinbart. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) verpflichten sich die Vertragspartner, jene gesetzlich zulässige Bestimmung als wirksam vereinbart zu betrachten, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglich vereinbarten Bestimmung am nächsten kommen. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis

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Unsere Öffnungszeiten

Verleih & Parkhaus

Montag bis Dienstag.........12:00 - 20:00 Uhr

(Abholung vor 12:00 Uhr durch Angabe bei Bestellung 24 Stunden vorher möglich!)

Mittwoch bis Sonntag...…. 9:30 - 20:00 Uhr

Verlängerung der Öffnungszeiten für das Rad-Parkhaus sind am Einstell-Tag dem örtlichen Aushang zu entnehmen.